Ende August hat der Bundesgerichtshof ein endgültiges Urteil gesprochen: Für Online-Tickets, die man sich selber ausdruckt, darf es keine Gebühren geben. Wir haben mal ein paar Stichproben durchgeführt, wie sich die DEL-Clubs an das Recht halten.
Sind wir ehrlich: Selbst härteste Eintrittskarten-Sammler wählen seit Jahren bei Onlinekäufen die Option “print@home”. Da gibt es zwar ein unsinnliches .pdf-Dokument, es war/ist allerdings günstiger als der Versand regulärer Tickets und es ist bequemer. Und eigentlich gibt es seit Ende August das absolute Argument für diese Art des schnellen Internetkaufs: Zusätzliche Kosten – wie für Versand – darf es nicht mehr geben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den sogenannten “Systemgebühren” einen Riegel vorgeschoben. Drei Wochen vor DEL-Start hieß es vom BGH, es sei “nicht erkennbar, welche konkreten […] Aufwendungen für die Option geltend gemacht werden.” Außerdem, so das Gericht sinngemäß, könne man “print@home” ohne zusätzliche Belastungen über die vorhandene Infrastruktur abwickeln. Für den Anbieter gibt es also schlicht keinen Aufwand, der Gebühren rechtfertigt.
Einige Clubs nehmen immer noch Gebühren
Bei dieser Endgültigkeit ist es umso erstaunlicher, dass nicht alle DEL-Clubs sich nach diesem Urteil richten – so zumindest unsere Stichprobe auf einigen Onlineportalen. So verlangen die Adler Mannheim, die Düsseldorfer EG sowie die Straubing Tigers kein weiteres Geld mehr, wenn man sich das Ticket selber ausdruckt. Dagegen wollen die Kölner Haie, die Krefeld Pinguine und die Iserlohn Roosters immer noch 1,50 bis zwei Euro obendrauf. Eigentlich nicht zulässig und in zwei Fällen doppelt ärgerlich. War es doch der Mutterkonzern des Ticketdienstleisters der Haie und des KEV (und auch der DEG), der vor dem BGH den Prozess verloren hatte. Eigentlich unverständlich, dass es ausgerechnet dort noch die “Systemgebühr” gibt. In Krefeld begründet man diesen Schritt mit der Aussage, dass von dem Urteil ausschließlich Eventim betroffen sei, nicht aber Eventimsport, dem Anbieter der Pinguine. Der Verein kommt also zu einer anderen Rechtsauffassung.
Grüße zurück! Das Urteil bezieht sich auf den Anbieter Eventim. Unser Partner ist Eventim Sports… Die dürfen weiterhin Gebühren verlangen.
— Krefeld Pinguine (@KR_Pinguine) October 10, 2018
Anbieter müssen rückwirkend erstatten
Die Verbraucherzentrale sieht das anders. Auf Ihrer Homepage schreibt sie: “Das Urteil hat aus unserer Sicht grundsätzliche Bedeutung und betrifft marktweit auch weitere Anbieter, die pauschal Geld im Zusammenhang mit dem Selbstausdrucken von Eintrittskarten verlangen.” Die Verbraucherschützen empfehlen, das Geld zurückfordern. Sogar rückwirkend für drei Jahre. Die Verbraucherzentrale bietet einen entsprechenden Musterbrief an. Wer sich etwas Mühe macht, kann da sicher den ein oder anderen Euro zurückholen.
Der Beitrag wurde am 10.10.2018 um 13:28 Uhr um Reaktionen ergänzt.